Über Gerichtsdolmetschen habe ich bis jetzt nie geschrieben, weil ich mich lieber aufs Verhandlungsdolmetschen und Konferenzdolmetschen konzentriere. Aber da Pawel durchaus mal vor Gericht dolmetscht und keine Posts schreiben mag, sage ich auch mal ein paar Worte dazu. In Düsseldorf ist man als Gerichtsdolmetscher ja gut aufgehoben: hier sitzt das Amtsgericht Düsseldorf, ein Appellationsgerichtshof, das Arbeitsgericht Düsseldorf, die Bundesdisziplinarkammer, das Finanzgericht, das Jülich-Bergische Oberappellationsgericht und sogar das Königliche Amtsgericht. Nein, okay, das ist nicht mehr aktuell, aber das Gebäude steht. Dann noch das Landesarbeitsgericht, das Landgericht (keine Speise) und das Oberlandesgericht, dazu das Sozialgericht und das Verwaltungsgericht.
Um ehrlich zu sein, gibt es gewisse sprachliche Tendenzen: Wenn es um Patente geht, wird Deutsch – Englisch öfter angefragt; geht es hingegen um kleine Vergehen, wird öfter Russisch gebraucht. Manchmal wird man als Russisch-Dolmetscher fürs Gericht auch angefragt, wenn der Kläger oder der Angeklagte eine andere slawische Sprache als Muttersprache spricht – Ukrainisch, zum Beispiel, oder Belarussisch. Hier muss man sehr genau nachfragen: Wenn derjenige tatsächlich auch sehr gut Russisch spricht (was oft der Fall ist), ist Verdolmetschung möglich. Aber natürlich sind Russisch und Ukrainisch zwei verschiedene Sprachen, und man kann nicht einfach in die eine statt der anderen dolmetschen oder übersetzen – erst recht nicht, wenn es um juristische Fachbegriffe geht. Am besten sucht man also für eine Gerichtsverhandlung Dolmetscher, welche die richtige Sprache beherrschen – und schon ein paar Gerichtstermine erlebt haben, so dass sie bei Begriffen wie „Strafbefehl“, „Prozesskostenhilfe“ oder „vorläufiger Rechtsschutz“ nicht stutzen…
Alexandra